Was die beiden Vorträger_innen über ihre sprachwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem GG vorzutragen hatten war hinsichtlich ihrer Kernaussage "Sprache ist Handeln" und Sprache schafft Realitäten nicht besonders überraschend bedenkt frau ein vorwiegend sprachreflektiertes Publikum. Spannender wurde es dann jedoch als sie direkt auf Formulierungen im Gesetzestext eingingen, so zum Beispiel auf den
Arikel 3 (3):Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Antje Hornscheidt, Professorin für Gender Studies und skandinavistische Linguistik am Zentrum für Transdisziplinäre Geschlechterstudien, interpretiert diesen Textabschnitt dahingehend, dass hier Zuschreibungen gemacht werden, derart, dass jede_r ein Geschlecht hat, jede_r eine Herkunft, jede_r eine Rasse, etc. Besonders der Begriff "Rasse" wird von ihr kritisch hervorgehoben. Von einer der Teilnehmer_innen wird eingeworfen, dass dieser Sprachgebrauch den historischen Zusammenhängen geschuldet sei. Das wird jedoch als ausreichendes Argument gegen eine Änderung des Sprachgebrauchs wie in dem obigen Beispiel abgewiesen. Besonders problematisch zeigt sich die Verwendung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz, durch seine weitere Verwendung im AGG. Im Kommentar von Christian Oberwetter www.oberwetter-olfen.de/upload/pdf/aggkommentar1.pdf zum AGG wird deutlich, dass dieser Sprachgebrauch nicht nur ein Problem deutscher Geschichte und einer Eigenheit der deutschen Sprache geschuldet ist, sondern dass die sprachliche Markierung des Anderen auch zum Schutz vor Diskriminierung ein eher globales Merkmal von gängigem Sprachgebrauch ist.
Dienstag, 7. Juli 2009
JuristInnen zum Reiten der heiligen Kuh gesucht
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