Zeitzeuginnen kommen in "Das Burlebüble mag i net" (http://burlebuebele.wordpress.com/) von Sandra Luka Stoll und Anke Schwarz zur Entstehung und Weiterentwicklung der Lesbenbewegung in beiden Teilen Berlins zu Wort. Auf der Bühne sitzen nach der Vorführung des Films eine der Protagonist_innen Ursula Sillge und vielleicht als "Ersatz" für Cristina Perincioli, Christiane Härdel.
Im Laufe der Diskussion wird die Frage in den Raum gestellt, was denn mit der Lesbenbewegung passiert sei und eine Antwort die gegeben wird ist, dass es keinen Grund mehr für eine Bewegung gab, weil es war ja alles erreicht worden. Hat sich verlaufen im Sand oder worauf die Gesellschaft sonst so gebaut ist. Das AGG, der verstärkte rechtliche Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexualler Orientierung, das relativ akzeptierte öffentliche Auftreten von Lesben, die Arm in Arm gehen oder gar küssen am Eisstand outen, wird angeführt für: mehr braucht es doch nicht.
Das klingt ähnlich wie bei der Frage nach Feminismus. Wo ist das Problem,Frauen können doch alles machen, was sie wollen. Nur wenn dann näher hingeschaut wird, dann werden Gehaltskluften offenbar, beständig anhaltende Doppelbelastung, alltäglicher Sexismus um nur die Oberfläche zu streifen. Problematisch wird auch, von einer Person aus dem Publikum gesehen, dass mit "queer" ja die politischen Ansprüche verloren gingen oder zumindest könne sie damit zwar was auf der Vergnügungsebene, nicht aber auf der der politischen Arbeit anfangen. Das wirft die Frage nach der Notwendigkeit einer Identifikationskategorie, wie in diesem Fall "Lesbe" zu sein, auf. Braucht es das noch? Braucht es noch Schutzräume für Frauen/Lesben? An diesem Tag besuche ich noch eine andere Veranstaltung auf dem Happening, "Die Poesie der schwarzen Frauenbewegung". Dagmar Schultz liest u.a. als einer der Programmpunkte der Veranstaltung, Texte von und über Audre Lorde. Sie widmet ihren Vortrag einer Lesbe, deren Namen ich leider nicht mehr erinnern kann, die gewaltsam wegen ihres lesbischseins in Südafrika bei Johannesburg ums Leben gebracht wurde. Kann sein, dass sie Eudy Simelane meinte. Eudy Simelane war eine bekannte Fussballspielerin und lautstarke Aktivistin für "equality rights" und lebte offen lesbisch. Obwohl Südafrika eine der modernsten Verfassungen hat und hier die Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben anders als zum Beispiel im deutschen GG festgeschrieben ist, wird dieser Grundsatz im juristischen System Südafrikas nicht umgesetzt. Im Zusammenhang mit den 31 als "hate crimes" anerkannten Verbrechen an lesbischen Frauen seit 1998 kam es zu nur zwei Anklagen und schlimmer noch, zu nur einer Verurteilung.
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Freitag, 10. Juli 2009
Die Lesbenbewegung hatte ja alles erreicht
Geschrieben von Kuckuckslippfisch
in Diskussionen, Film, Gender Happening
um
16:11
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Tags für diesen Artikel: Diskussionen, feminismus, Film, frauenbewegung, Gender Happening, hate crimes, lesben, lesbenbewegung, sexismus, sexualisierte gewalt, südafrika
Dienstag, 7. Juli 2009
JuristInnen zum Reiten der heiligen Kuh gesucht
Was die beiden Vorträger_innen über ihre sprachwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem GG vorzutragen hatten war hinsichtlich ihrer Kernaussage "Sprache ist Handeln" und Sprache schafft Realitäten nicht besonders überraschend bedenkt frau ein vorwiegend sprachreflektiertes Publikum. Spannender wurde es dann jedoch als sie direkt auf Formulierungen im Gesetzestext eingingen, so zum Beispiel auf den
Arikel 3 (3):Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Antje Hornscheidt, Professorin für Gender Studies und skandinavistische Linguistik am Zentrum für Transdisziplinäre Geschlechterstudien, interpretiert diesen Textabschnitt dahingehend, dass hier Zuschreibungen gemacht werden, derart, dass jede_r ein Geschlecht hat, jede_r eine Herkunft, jede_r eine Rasse, etc. Besonders der Begriff "Rasse" wird von ihr kritisch hervorgehoben. Von einer der Teilnehmer_innen wird eingeworfen, dass dieser Sprachgebrauch den historischen Zusammenhängen geschuldet sei. Das wird jedoch als ausreichendes Argument gegen eine Änderung des Sprachgebrauchs wie in dem obigen Beispiel abgewiesen. Besonders problematisch zeigt sich die Verwendung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz, durch seine weitere Verwendung im AGG. Im Kommentar von Christian Oberwetter www.oberwetter-olfen.de/upload/pdf/aggkommentar1.pdf zum AGG wird deutlich, dass dieser Sprachgebrauch nicht nur ein Problem deutscher Geschichte und einer Eigenheit der deutschen Sprache geschuldet ist, sondern dass die sprachliche Markierung des Anderen auch zum Schutz vor Diskriminierung ein eher globales Merkmal von gängigem Sprachgebrauch ist. "JuristInnen zum Reiten der heiligen Kuh gesucht" vollständig lesen »
Arikel 3 (3):Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Antje Hornscheidt, Professorin für Gender Studies und skandinavistische Linguistik am Zentrum für Transdisziplinäre Geschlechterstudien, interpretiert diesen Textabschnitt dahingehend, dass hier Zuschreibungen gemacht werden, derart, dass jede_r ein Geschlecht hat, jede_r eine Herkunft, jede_r eine Rasse, etc. Besonders der Begriff "Rasse" wird von ihr kritisch hervorgehoben. Von einer der Teilnehmer_innen wird eingeworfen, dass dieser Sprachgebrauch den historischen Zusammenhängen geschuldet sei. Das wird jedoch als ausreichendes Argument gegen eine Änderung des Sprachgebrauchs wie in dem obigen Beispiel abgewiesen. Besonders problematisch zeigt sich die Verwendung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz, durch seine weitere Verwendung im AGG. Im Kommentar von Christian Oberwetter www.oberwetter-olfen.de/upload/pdf/aggkommentar1.pdf zum AGG wird deutlich, dass dieser Sprachgebrauch nicht nur ein Problem deutscher Geschichte und einer Eigenheit der deutschen Sprache geschuldet ist, sondern dass die sprachliche Markierung des Anderen auch zum Schutz vor Diskriminierung ein eher globales Merkmal von gängigem Sprachgebrauch ist. "JuristInnen zum Reiten der heiligen Kuh gesucht" vollständig lesen »
Geschrieben von Kuckuckslippfisch
in Gender Happening, Workshops
um
14:18
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Montag, 6. Juli 2009
Noone there to care - who cares!
Nira Yuval Davis beschreibt in ihrem etwas differenzierter als in der Ankündigung betitelten Vortrag "Nationalism, belonging, globalisation and the 'ethics of care'" eine von emotionsfreien Räumen bestimmte globalisierte Welt. Die Analyse ist bestechend. Politik und Wirtschaft, eine globalisierte allenthalben, sowie die Angelegenheiten der Nation und Aktionen zu ihrem Schutz sind Bereiche in denen das Vermögen rational zu denken und zu handeln vorausgesetzt und erwartet wird. Wer in diesen Bereichen erfolgreich und wirkungsmächtig sein will muss durch Verstand brillieren. Anders sieht dies im Bereich der Betreuung und Pflege aus. Wenn einerseits die Produktion immer weiter Richtung Osten verlegt wurde, so wurde das was Yuval Davis als "care gap", also die Leerstelle in der Fürsorge und Versorgung jener, die dies nicht mehr oder noch nicht oder nie für sich selbst tun können bezeichnet, durch migrante Arbeitskräfte geschlossen. Das zieht wiederum eine immer grösser werdende Lücke in den Herkunfstländern der Migrant_innen nach sich.
gerichtet, in dem einander zugewandtes, emotionsbehaftetes Handeln noch
angesehen, angebracht und gestattet ist.
"Noone there to care - who cares!" vollständig lesen »
Einen fatalen Widerspruch sieht Yuval Davis nun zusätzlich darin, dass ebenjene, die den "care gap" zunächst in den Industrieländern schließen nicht nur durch ungeklärten "citizenship" in eine prekäre Lage geraten sind, sondern zusätzlich zu dem, sich dem "belonging" also einer Zugehörigkeit entziehen, die sie zu Zielen von Ausschluss und Angriffen macht.
Somit wird Aggression und Ausgrenzung auf gerade den Bereichgerichtet, in dem einander zugewandtes, emotionsbehaftetes Handeln noch
angesehen, angebracht und gestattet ist.
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Geschrieben von Kuckuckslippfisch
in Gender Happening, Vorträge
um
20:24
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Tags für diesen Artikel: alter, frauen, Gender Happening, globalisierung, nation, rassismus, Vorträge
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